Die Gerhard Schug Containerdienst GmbH ist bemüht, ihre Webseite https://www.container-schug.de im Einklang mit der jeweils gültigen Fassung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.container-schug.de.
Folgende Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei umgesetzt:
Die SWK arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Webseite sicherzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.5.2025 erstellt. Die jährlich, gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird umgesetzt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Internetredaktion.
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Ombudsstelle Barrierefreie Informationstechnik NRW bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
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ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik